Bildungscenter werden
1. Interessensbekundung
Das Antragsformular ist vollständig auszufüllen und wird samt den erforderlichen Beilagen unterschrieben an die ECo-C Schweiz übermittelt.
Wenn die Daten vollständig sind, ergeht eine Bestätigung über die erhaltenen Unterlagen und die Rechnung über die Autorisierungsgebühr an den Antragsteller. Die Begleichung der Rechnung ist Voraussetzung für die weitere Bearbeitung.
Online-Formular Interessensbekundung2. Vorbereitungsphase
Auswahl der approbierten PrüfungsMethode Vor Vertragsunterzeichnung muss sich das ECO-C BildungsCenter für eine oder mehrere approbierte Modulprüfungen bzw. Methode(n) entscheiden. Diese Entscheidung kann in Zusammenarbeit mit der ECO-C SCHWEIZ getroffen werden.
Besuch eines Auditors der ECo-C SCHWEIZ beim Antragsteller Hier werden die Angaben bezüglich Räume, Technische Infrastruktur usw. überprüft. Ein positiver Bericht des Auditors ist für den weiteren Ablauf notwendig.
Ausbildung der mit einem ECo-C Produkt betrauten Personen des Unternehmens Je nach TQS-Status müssen die themenrelevanten Personen
(Bildungs-/Prüfungsmaster, BeurteilerInnen, TrainerInnen mit TQS Status) der antragstellenden Organisation den entsprechenden Workshop positiv absolvieren. Weiters sind die notwendigen Nachweise in digitaler Form bereitzustellen.
Vertrag Dem Lizenznehmer wird von der ECo-C SCHWEIZ der Lizenzvertrag zugesandt.Der Lizenzvertrag ist in zweifacher Ausfertigung unterschrieben an die ECO-C SCHWEIZ zu übermitteln. Die ECO-C SCHWEIZleic überprüft alle Angaben und entscheidet über den Abschluss und Zusendung des Vertrages.
Startphase
Das BildungsCenter erhält den Autorisierungsbrief, die Marketingmaterialien sowie alle notwendigen Informationen für die Startphase.